Die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, abgestimmt auf den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens und die Übernahme Ihrer kompletten Lohnbuchführung bis zum Überweisungsbeleg schafft Ihnen den notwendigen Freiraum für eine erfolgreiche Betriebsführung.

Sofortiger, zeitnaher Informationsfluss ist durch die ausschließlich persönliche Bearbeitung jederzeit gewährleistet und eröffnet dadurch vorausschauende und gestaltende Beratungsmöglichkeiten.
 

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Berücksichtigung der Forderung auf Steuerminderung einerseits, ohne jedoch dabei den notwendigen wirtschaftlichen Aspekt aus den Augen zu verlieren.

Die Jahresabschlüsse sowie auch die Berichte hierzu beinhalten stets die aktuellen gesetzlichen Vorschriften nach Handels- und Steuerrecht sowie die Erfordernisse aus KonTraG, GmbHG, KapCoRiLiG und BilMoG. Sie werden entsprechend Ihren individuellen Anforderungen mit oder ohne Bescheinigung zur Plausibilitätsbeurteilung erstellt.
Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse wird selbstverständlich die neue verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen und Handelsregisterdaten durch das EHUG im Internet besonders sorgfältig berücksichtigt. Sofern gewünscht, erfolgt die elektronische Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Unternehmensregister durch meine Kanzlei.

Durch zeitnahe und aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen können Sie für Ihr Unternehmen rechtzeitig Maßnahmen zur Steuerminimierung einleiten oder gegen negative Einflüsse innerhalb kürzester Zeit vorgehen.
 
Kostenrechnung und Bilanzanalyse helfen dabei, das Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten.
 

Ihre unternehmerischen Aktivitäten werden bei Bedarf unterstützt mit
- Aufstellung von Liquiditäts-, Investitions- und Finanzplänen
- Vorbereitung oder Mitwirkung bei Kreditverhandlungen und Ratingverfahren
- Unternehmensbewertung und -gutachten

 

falls erforderlich werden auch entsprechende Eröffnungsbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Veräußerungsbilanzen etc. erstellt.